Ein unabhängiges Gutachten ist der einzige Weg um im Interesse der Mehrheit der Schneeberger zu handeln. Hierfür sprachen sich in der letzten SVV explizit Mitglieder der Fraktionen Die Linke, BOB und FDP/Bauernverband aus.
Das Umweltgutachten im Regionalplanverfahren stammt vom selben Investor, daran gab und gibt es erhebliche Zweifel, da dieses ein bis dato gültiges Gutachten, wonach das Gebiet Schneeberg 50 nicht ausgewiesen worden wäre, ersetzte.
Die Aussage „ Es müsse jedem klar sein, dass diese Veränderungssperre nicht die Lösung des Problems sei, sondern nur einen Zeitaufschub bedeute“ ist mehr als trivial genauso trivial wie die Aussagen der Verwaltung die „augenscheinlich“ in Interesse der Invesstoren das B-Planverfahren vorantreibt
Es wird immer dargestellt, sollte kein B-Plan existieren könnten alle machen was sie wollen. Wenn man den aktuellen Stand des Planverfahren anschaut ermöglicht dieser B-Plan Anlagen bis 250m Höhe, bisher keine Angaben zu Versiegelungsflächen, Ausgleichsmaßnahmen und Rückbau.
Die Frage ist offen, was passiert sollte die Klage gegen den Teilregionalplan erfolgreich im Sinne der Kläger sein, welche Rolle spielt dann ein gültiger B-Plan.
Fällt der Regionalplan, muss innerhalb von Jahren ein neuer aufgestellt werden, in dieser Zeit dürfen keine neuen Windparks entstehen.
Ob ein gültiger B-Plan in diesem Fall dem Investor trotzdem Baurecht verschafft kann oder möchte die Verwaltung nicht beantworten. Sollte es so sein schafft das B-Planverfahren vor Allem Sicherheit für die Investoren.